Praxis für Psychotherapie
Bastian Steinbauer -  Psychologischer Psychotherapeut

Gesetzlich versicherte Patienten


In einem Erstgespräch (Sprechstunde) haben Sie die Möglichkeit Ihr Anliegen zu schildern und mich und meine therapeutische Haltung besser kennenzulernen. Ziel ist es, Ihre psychischen Probleme besser zu verstehen und einordnen zu können. Ich gebe Ihnen eine Einschätzung und wir können das weitere Vorgehen und die Rahmenbedingungen besprechen. Gemeinsam besprechen wir, welche Behandlungsmöglichkeiten und -alternativen es gibt und wählen ein geeignetes Behandlungsverfahren aus. Sie erhalten Informationen über psychotherapeutische Richtlinientherapie sowie eine individuelle Patienteninformation, in welcher die geeigneten Behandlungsempfehlungen aufgeführt werden.

Sollte eine Psychotherapie indiziert sein, folgen weitere Stunden (probatorische Sitzungen) zur Diagnostik und Therapieplanung. Hier kommen auch verschiedene Fragebögen und Testverfahren zum Einsatz. Danach entscheiden wir, ob und in welchem Umfang eine Therapie beantragt wird.

Bei Kindern und Jugendlichen spielt das Bezugssystem eine wichtige Rolle für das Gelingen einer Psychotherapie. Deshalb werden Eltern/Erziehungsberechtigte und ggs. Schule, Kindergarten, Kinderärzte und Betreuer, je nach Alter des Kindes und Bedarf, mit einbezogen.

In der Regel findet die Therapie einmal pro Woche statt und dauert 50 Minuten, bei bestimmten Therapiemethoden wie Expositionsübungen werden auch längere Stunden geplant. Die Dauer der Therapie richtet sich nach der Komplexität und Schwere der Problematik, die Höchstgrenze der Erstattungsfähigkeit liegt meist bei 80 Stunden.

Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie, wenn diese indiziert ist. Die Abrechnung erfolgt über Ihre Gesundheitskarte, welche Sie bitte zum ersten Termin sowie zu Beginn eines jeden Quartals mitbringen. Falls Sie in den letzten beiden Jahren bereits eine Psychotherapie gemacht haben, informieren Sie mich bitte darüber, da dies Einfluss auf die formale Beantragung der Therapie bei der Krankenkasse haben kann.